Zusammenfassung
Vom Hartz-IV-Widerstand zur Verfassungsfrage
Zu Beginn schildert Ralph Boes seinen früheren Einsatz gegen Sanktionen im Hartz-IV-System. Sein Ziel sei gewesen, die Sanktionspraxis gerichtlich überprüfen zu lassen und dadurch die Voraussetzungen für ein bedingungsloses Grundeinkommen zu verbessern. Dieses solle Menschen ermöglichen, nicht aus finanziellem Zwang, sondern aufgrund eines als sinnvoll empfundenen Zwecks zu arbeiten.
Boes vertritt ein Finanzierungsmodell ohne Einkommensteuer und Sozialabgaben. Stattdessen solle eine umfassende Konsumsteuer erhoben werden. Da dadurch Produktions- und Arbeitskosten sinken würden, blieben die Endpreise seiner Darstellung zufolge ungefähr gleich. Die Moderatorin weist darauf hin, dass bei einer solchen Konstruktion eine Konsumsteuer von ungefähr 50 Prozent im Raum stehe.
Boes berichtet, wegen seiner bewussten Weigerung, den Vorgaben des Jobcenters zu folgen, über mehrere Jahre vollständig sanktioniert worden zu sein. Er nennt Hungerphasen von zunächst rund 30, später mehr als 70 und schließlich über 130 Tagen. Seine eigenen Verfahren seien zwar nicht bis zum Bundesverfassungsgericht gelangt, er betrachtet die spätere Entscheidung gegen bestimmte Sanktionen dennoch als Erfolg der gemeinsamen Kampagne.
Artikel 146 und der Status des Grundgesetzes
Ab 00:15:09 sprechen Boes und Kosubek über Artikel 146. Boes argumentiert, der Wortlaut unterscheide zwischen dem Grundgesetz und einer künftig vom Volk beschlossenen Verfassung. Daraus leitet er ab, dass das Grundgesetz nach seinem eigenen Verständnis noch nicht die abschließende Verfassung darstelle.
Er verweist auf die Entstehung des Grundgesetzes unter den Bedingungen der Besatzungszeit. Nach seiner Darstellung habe insbesondere Carlo Schmid die Auffassung vertreten, eine wirkliche Verfassung müsse Ausdruck der freien Selbstbestimmung eines Volkes sein. Eine solche freie Entscheidung sei 1949 nicht möglich gewesen.
Auch 1989 und 1990 sei diese Verfassungsfrage seiner Ansicht nach nicht aufgegriffen worden. Statt einer Abstimmung über eine neue Verfassung sei die DDR über den damaligen Artikel 23 dem Geltungsbereich des Grundgesetzes beigetreten. Boes erklärt dies unter anderem mit dem politischen und zeitlichen Druck während der deutschen Vereinigung.
Eine Rückkehr zur Verfassung von 1871 lehnt er ab. Er beschreibt das Grundgesetz trotz seiner Kritik als grundsätzlich fortschrittlich, weil es die Würde und die Freiheitsrechte des einzelnen Menschen in den Mittelpunkt stelle.
Parteien, Fraktionsdisziplin und geheime Abstimmungen
Boes sieht einen grundlegenden Widerspruch zwischen Artikel 38 und der parlamentarischen Praxis. Abgeordnete seien dem gesamten Volk verpflichtet, nicht an Weisungen gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Tatsächlich seien sie jedoch von Parteien, Fraktionen, Ämtern und ihrer Wiederwahl abhängig.
Die Fraktionsdisziplin führe nach seiner Darstellung dazu, dass Abgeordnete zwar rechtlich frei seien, bei abweichenden Entscheidungen aber politische und berufliche Konsequenzen befürchten müssten. Er vergleicht diese Struktur mit einem feudalen System, in dem Positionen wie Lehen vergeben würden.
Als Gegenmittel schlägt Boes geheime Abstimmungen über Gesetze und parlamentarische Anträge vor. Dadurch könnten Parteien das Abstimmungsverhalten einzelner Mitglieder nicht mehr kontrollieren. Kosubek wendet ein, dass damit zugleich die öffentliche Kontrolle der Abgeordneten entfiele. Außerdem habe die geheime Kanzlerwahl gezeigt, dass Parteidisziplin auch unter anonymen Bedingungen wirken könne.
Volksabstimmungen und Misstrauen gegenüber dem Volk
Boes beschreibt das Grundgesetz als von zwei gegensätzlichen Tendenzen geprägt: Die Grundrechte beruhten auf einem weitreichenden Vertrauen in den einzelnen Menschen, während die Organisation des Staates von Misstrauen gegenüber dem Volk bestimmt werde.
Als wichtigstes Beispiel nennt er Artikel 20 Absatz 2. Dort seien neben Wahlen ausdrücklich Abstimmungen vorgesehen. Auf Bundesebene gebe es jedoch keine allgemeinen Regelungen für Volksentscheide. Auch bei der Übertragung von Hoheitsrechten, der Gesetzgebung und der europäischen Integration werde das Volk nach seiner Auffassung nicht ausreichend beteiligt.
Boes fordert daher, dass Bürger eigene Gesetzesvorlagen einbringen, politische Entscheidungen durch Volksentscheid stoppen und über die Übertragung staatlicher Souveränität abstimmen können. Die entsprechenden Verfahrensregeln dürften nicht von Parlamenten festgelegt werden, weil diese ein eigenes Interesse an der Begrenzung direkter Demokratie hätten.
Die „verfassungsklärende Versammlung“
Boes will das Grundgesetz nicht unverändert zur Verfassung erklären. Dadurch würden seiner Ansicht nach auch die bestehenden Beschränkungen der Volkssouveränität dauerhaft festgeschrieben.
Er schlägt stattdessen eine Abstimmung über drei Punkte vor:
- Das Grundgesetz wird nach Artikel 146 zur Verfassung erhoben.
- Das Recht auf Volksabstimmungen wird umfassend in der Verfassung verankert.
- Über sämtliche Inhalte der Verfassung darf nur das Volk durch Abstimmungen entscheiden.
Auf dieser Grundlage solle eine „verfassungsklärende Versammlung“ eingesetzt werden. Sie solle das Grundgesetz anhand der Menschenwürde, der Grundrechte, des Demokratieprinzips und des Rechtsstaatsprinzips überprüfen. Artikel 1 und Artikel 20 sowie deren Schutz durch die Ewigkeitsklausel sollten dabei nicht aufgehoben werden können.
Boes verwendet dafür das Bild einer Raupe, die sich zum Schmetterling entwickle: Das heutige Grundgesetz enthalte bereits die entscheidenden Ideale, habe sie aufgrund seiner historischen Entstehungsbedingungen jedoch nicht vollständig verwirklicht.
Zentrale Aussagen
- Boes bezeichnet das bedingungslose Grundeinkommen als Voraussetzung dafür, Arbeit stärker nach ihrem Sinn und weniger nach finanziellem Zwang auszuwählen. (00:05:48)
- Er berichtet, wegen seines Widerstands gegen Hartz-IV-Sanktionen über drei Jahre vollständig sanktioniert worden zu sein. (00:07:24)
- Seine Kampagne habe darauf gezielt, die Sanktionspraxis bis zum Bundesverfassungsgericht zu bringen. (00:07:00)
- Boes argumentiert, Artikel 146 unterscheide ausdrücklich zwischen dem Grundgesetz und einer vom Volk beschlossenen Verfassung. (00:16:02)
- Die deutsche Vereinigung sei nach seiner Darstellung über den Beitritt der DDR erfolgt, ohne die Verfassungsfrage abschließend zu behandeln. (00:23:00)
- Boes nimmt in Deutschland eine „Revolutionsstimmung“ wahr, die vor allem in unteren gesellschaftlichen Schichten spürbar sei. (00:28:01)
- Demonstrationen hätten nach seiner Einschätzung kaum unmittelbaren Einfluss auf politische Entscheidungen. (00:31:17)
- Er wirft den Parteien vor, Abgeordnete durch Fraktionsdisziplin, Ämtervergabe und Wiederwahlmöglichkeiten zu kontrollieren. (00:42:24)
- Geheime parlamentarische Abstimmungen sollen nach seinem Vorschlag die Kontrolle der Parteien über einzelne Abgeordnete verringern. (00:43:12)
- Boes sieht im Grundgesetz zugleich Vertrauen in den einzelnen Menschen und institutionelles Misstrauen gegenüber dem Volk. (00:53:00)
- Er fordert Volksabstimmungen auf Bundesebene sowie ein Initiativ- und Vetorecht der Bürger. (00:54:30)
- Die Regeln für Volksabstimmungen müssten nach seiner Auffassung vom Volk selbst und nicht vom Parlament beschlossen werden. (00:58:48)
- Boes kritisiert, dass bei Richtern in Artikel 97 nur die Bindung an das Gesetz genannt werde, während Artikel 20 von „Gesetz und Recht“ spreche. (01:00:52)
- Er schlägt eine „verfassungsklärende Versammlung“ vor, die das Grundgesetz auf Grundlage von Artikel 1 und Artikel 20 überarbeitet. (01:05:07)
- Das Grundgesetz stelle nach Boes’ Darstellung nicht das Volkswohl, sondern die Würde und die Rechte des einzelnen Menschen an den Anfang. (01:12:29)
Genannte Personen und Organisationen
- Ralph Boes
- Jasmin Kosubek
- Katja Kipping
- Götz Werner
- Carlo Schmid
- Konrad Adenauer
- Karl Jaspers
- Markus Meckel
- Petra Pau
- Bodo Ramelow
- Manuela Schwesig
- Friedrich Merz
- Donald Trump
- Saskia Ludwig
- Alexander Dobrindt
- Bundesverfassungsgericht
- Bundestag
- Bundesrat
- Jobcenter
- Bundesagentur für Arbeit
- Europäische Union
- Weltwirtschaftsforum
- Weltgesundheitsorganisation
- CDU
- SPD
- Die Linke
- AfD
- DDR
- Bundesrepublik Deutschland
- „Königreich Deutschland“
Genannte Zahlen und konkrete Angaben
- Boes verortet den Beginn seines Engagements im Jahr 2006.
- Er spricht von 16 Sanktionen und insgesamt drei Jahren vollständiger Sanktionierung.
- Als eigene Hungerphasen nennt er ungefähr 30 beziehungsweise 33 Tage, mehr als 70 Tage sowie etwa 132 bis 134 Tage.
- Das Bundesverfassungsgericht entschied laut Gespräch 2019 über bestimmte Hartz-IV-Sanktionen.
- Boes nennt eine Staatsquote von ungefähr 50 Prozent.
- Für sein Steuermodell wird eine Konsumsteuer von ungefähr 50 Prozent genannt.
- Artikel 146 bildet die Grundlage seines Vorschlags.
- Für die Grundprinzipien verweist er besonders auf Artikel 1 und Artikel 20.
- Weitere genannte Artikel: 21, 23, 24, 38, 76, 79, 97.
- Das besprochene Buch umfasst laut Moderatorin ungefähr 140 Seiten.
- Für die Einleitung eines Corona-Untersuchungsausschusses seien laut Kosubeks Wiedergabe zusätzlich acht Abgeordnete erforderlich gewesen.
- Boes nennt als hypothetische Schwelle für eine breite Legitimation mehr als die Hälfte der Bevölkerung.
Genannte Quellen, Bücher, Studien oder Dokumente
- Ralph Boes: „Great Reset von unten – Die ultimative Delegitimierung unseres Staates und die konkreten Schritte, das Ganze vom Grunde her in Ordnung zu bringen“
- Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
- Artikel 1, 20, 21, 23, 24, 38, 76, 79, 97 und 146 des Grundgesetzes
- Ein Gutachten zur Verfassungsmäßigkeit von Hartz-IV-Sanktionen; Verfasser im Transkript nicht eindeutig verständlich
- Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Hartz-IV-Sanktionen aus dem Jahr 2019
- Eine frühere Fernsehsendung mit Ralph Boes und Katja Kipping; von der Moderatorin als „Maischberger“-Sendung aus dem Jahr 2012 bezeichnet
- Ein im Buch wiedergegebenes Zitat von Karl Jaspers über das Grundgesetz
Unklare oder nicht sicher zuordenbare Stellen
- Der Name des Verfassers des Gutachtens zu den Hartz-IV-Sanktionen ist im Transkript nicht eindeutig verständlich.
- Einzelne historische Angaben zu Saarland und Elsass-Lothringen sind sprachlich undeutlich wiedergegeben.
- Bei einigen genannten Namen und Artikeln treten erkennbare Transkriptionsfehler auf.
- Die genaue Berechnung des von Boes beschriebenen Konsumsteuermodells bleibt im Gespräch teilweise unklar.
- Bei der Dauer der längsten Hungerphase nennt Boes unmittelbar nacheinander „134“ und „132“ Tage.
