Zusammenfassung
Krieg als dauerhaftes Problem menschlicher Gesellschaften
Mausfeld beginnt mit der Frage, warum Kriege trotz ihrer bekannten Zerstörungskraft immer wieder möglich würden. Er verweist auf Erasmus von Rotterdam, der bereits im frühen 16. Jahrhundert gefragt habe, wie eine kleine Zahl von Kriegsbefürwortern großes Unheil über ganze Gesellschaften bringen könne. Nach Mausfeld sei diese Frage weiterhin aktuell, weil Frieden in Teilen der politischen und intellektuellen Öffentlichkeit abgewertet werde und die Gefahr eines großen Krieges zunehme.
Die Ursachen von Kriegen beschreibt er als Zusammenspiel verschiedener Faktoren. Dazu zählt er anthropologische Eigenschaften des Menschen, die Dynamik politischer und gesellschaftlicher Macht, die Funktionsweise von Staaten und ökonomische Strukturen. Besonders hebt er das Streben nach immer mehr Besitz und Macht hervor. Gesellschaftliche Eliten neigten seiner Darstellung zufolge dazu, ihren Reichtum und Einfluss auszuweiten, wodurch soziale Ordnung und Frieden gefährdet würden.
Als wichtigstes zivilisatorisches Schutzinstrument gegen Gewalt bezeichnet Mausfeld das Recht. Recht solle die willkürliche Gewalt des Stärkeren durch allgemein verbindliche Regeln ersetzen. Die entscheidende Frage laute deshalb, wie dem Anspruch des Stärkeren, seinen Willen allein aufgrund seiner Überlegenheit durchzusetzen, die Legitimation entzogen werden könne.
Recht als menschliches Mittel gegen Gewalt
Zur Erklärung der Herkunft des Rechts greift Mausfeld auf den Prometheus-Mythos in der Darstellung des Protagoras zurück. Demnach hätten Menschen zwar technische Fähigkeiten erhalten, jedoch zunächst nicht die Fähigkeit besessen, friedlich in Gemeinschaft zu leben. Erst Scham, Respekt, Gerechtigkeitssinn und Recht hätten gesellschaftliche Ordnung ermöglicht.
Mausfeld leitet daraus ab, dass Recht weder von Göttern noch von der Natur vorgegeben sei. Menschen seien selbst dazu befähigt, Normen zu schaffen, die sie als gerecht und verbindlich anerkennen. Gerade deshalb seien Rechts- und Verfassungsfragen jedoch zugleich Machtfragen: Entscheidend sei, wer gesellschaftlich in der Lage sei, geltende Regeln festzulegen und durchzusetzen.
Als historisches Beispiel für die Gegenposition schildert Mausfeld den Melierdialog des Thukydides. Die Insel Melos habe im Peloponnesischen Krieg neutral bleiben wollen, während Athen ihre Unterwerfung verlangt habe. Die Athener hätten argumentiert, Recht könne nur zwischen gleich starken Parteien gelten. Die Starken täten, was sie könnten, während die Schwachen erleiden müssten, was ihnen auferlegt werde. Mausfeld bezeichnet dieses Prinzip als Grundstruktur hegemonialer Realpolitik.
Das Recht des Stärkeren erscheine in unterschiedlichen Formen, unter anderem im Kolonialismus, Imperialismus, Rassismus, Sozialdarwinismus und in bestimmten Vorstellungen von Marktordnung. Diese Modelle seien nach Mausfeld Varianten derselben Grundannahme: Überlegenheit begründe das Recht zur Herrschaft.
Hobbes: Frieden durch verbindliche Gesetze
Thomas Hobbes stellt Mausfeld nicht als bloßen Machtpolitiker dar, sondern als bedeutenden Rechtstheoretiker. Hobbes habe Frieden durch Gesetze und durch eine vertraglich legitimierte Zwangsgewalt sichern wollen.
Mausfeld betont dabei die Unterscheidung zwischen Regeln und Gesetzen. Eine Vorschrift könne nur dann als Gesetz gelten, wenn sie bestimmte normative Kriterien erfülle. Dazu gehöre das Prinzip der Gegenseitigkeit: Niemand dürfe ein Recht für sich verlangen, das er nicht auch allen anderen zugestehe.
Bloße Regeln könnten dagegen auch innerhalb einer Gewaltherrschaft existieren. Ein Stärkerer könne etwa festlegen, dass er selbst alles dürfe, während die übrigen sich seinen Anordnungen unterwerfen müssten. Eine solche Regel sei nach Mausfeld kein Gesetz und könne deshalb Gewalt nicht zivilisieren.
Kant: Frieden und gesellschaftliche Selbstbestimmung
Den zentralen theoretischen Bezugspunkt des Vortrags bildet Immanuel Kant. Mausfeld stellt Kant als realistischen Denker dar, der sowohl die Machtorientierung von Staatsoberhäuptern als auch die Kriegsabneigung der Bevölkerung berücksichtigt habe.
Nach Kant seien Herrschende häufig geneigt, immer neue Kriege zu führen. Diejenigen, die die Belastungen des Krieges selbst tragen müssten, würden dagegen vorsichtiger entscheiden. Müssten Bürger über Krieg und Frieden tatsächlich selbst bestimmen, würden sie nach Mausfelds Darstellung weniger leicht einem Krieg zustimmen.
Daraus folge eine enge Verbindung zwischen Frieden und Demokratie. Staaten seien keine moralischen Akteure. Moralisch handeln könnten nur Menschen. Ein Staat könne deshalb nur indirekt moralisch handeln, wenn die Bevölkerung tatsächlich über seine Entscheidungen bestimme.
Mausfeld versteht Demokratie in diesem Zusammenhang als radikale gesellschaftliche Selbstbestimmung. Entscheidungen über Krieg müssten nach seiner Darstellung besonders strengen demokratischen Anforderungen genügen, weil Krieg das Leben, die Freiheit und die persönliche Existenz jedes Einzelnen gefährde. Jede Person, die möglicherweise die Lasten eines Krieges tragen müsse, müsse deshalb an der Entscheidung beteiligt sein.
Diese Entscheidung müsse zudem ohne massenmediale Manipulation, Feindbilder, Angsterzeugung und Kriegseuphorie getroffen werden. Als Gegenbeispiel nennt Mausfeld die Ankündigung, ab 2026 weitreichende US-amerikanische Waffen in Deutschland zu stationieren. Er kritisiert, dass diese Entscheidung ohne vorherige öffentliche Debatte und ohne Abstimmung des Bundestages bekanntgegeben worden sei.
Selbstbestimmung und Nichteinmischung
Aus Kants Friedenskonzeption leitet Mausfeld ein striktes Verbot der Einmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten ab. Kein Staat dürfe einem anderen seine politische Ordnung, seine moralischen Vorstellungen oder seine gesellschaftlichen Werte mit Gewalt aufzwingen.
Jede Gesellschaft müsse selbst bestimmen können, welche Rechte, Werte und politischen Strukturen sie anerkenne. Dazu gehöre auch das Recht auf einen eigenen historischen Entwicklungsweg und auf die dafür benötigte Zeit. Militärische Interventionen zur Durchsetzung fremder Werte zerstörten nach Mausfeld gerade jene Selbstbestimmung, die Voraussetzung einer dauerhaften Friedensordnung sei.
Diese Grundsätze sieht er in der Charta der Vereinten Nationen verkörpert. Sie schaffe formal ein egalitäres Völkerrecht, das für militärisch starke und schwache Staaten gleichermaßen gelte. Insbesondere verbiete sie die Androhung und Anwendung von Gewalt gegen die territoriale Unversehrtheit und politische Unabhängigkeit eines Staates.
Vom Völkerrecht zur „regelbasierten Weltordnung“
Im zweiten Vortragsteil wendet sich Mausfeld der politischen Realität zu. Er nennt Berichte und Entscheidungen der Vereinten Nationen zum israelisch-palästinensischen Konflikt. Dabei verweist er unter anderem auf Forderungen nach einem Ende der Besetzung palästinensischer Gebiete, dem Abzug von Streitkräften, dem Stopp des Siedlungsbaus und der Beendigung von Waffenlieferungen.
Mausfeld argumentiert, dass die Reaktionen der USA und Israels auf internationale Institutionen eine grundsätzliche Missachtung des Völkerrechts erkennen ließen. Eine internationale Rechtsordnung beruhe gerade darauf, dass Staaten ihre Souveränität freiwillig begrenzten. Wer internationale Gerichte und Organisationen grundsätzlich nicht über die eigene staatliche Macht stelle, entziehe dem Völkerrecht seine Grundlage.
Deutschland wirft Mausfeld vor, trotz entsprechender UN-Forderungen seine Waffenexporte nach Israel auszuweiten. Daraus folgert er, dass die Vereinten Nationen bei Konflikten, die die USA und ihre Verbündeten beträfen, institutionell blockiert und praktisch handlungsunfähig seien.
Wissen und Nichtwissen
Ein zentrales psychologisches Motiv des zweiten Teils ist die von Mausfeld beschriebene Gleichzeitigkeit von Wissen und Nichtwissen. Informationen über Krieg, Folter, Menschenrechtsverletzungen und Verstöße gegen das Völkerrecht seien öffentlich verfügbar. Dennoch würden sie häufig folgenlos bleiben.
Mausfeld spricht von einer „Mauer im Kopf“. Menschen trennten Informationen ab, die ihr moralisches Selbstbild erschüttern könnten. Dadurch könnten sie von schweren Verbrechen wissen und dieses Wissen zugleich aus ihrem Bewusstsein fernhalten. Besonders leicht geschehe dies bei Staaten, Gesellschaften oder politischen Bündnissen, denen man sich selbst zugehörig fühle.
Medien und gesellschaftliche Institutionen trügen nach seiner Darstellung dazu bei, moralische Doppelstandards zu stabilisieren. Opfer würden in betrauerbare und nicht betrauerbare Opfer unterschieden, Terrorismus in angeblich legitime und illegitime Formen, Massaker in notwendige und verurteilenswerte Gewalt. Diese Unterscheidungen seien ein Bestandteil westlichen Exzeptionalismus.
Hegemonie und Rechtsnihilismus
Als Ursache des von ihm beschriebenen Völkerrechtsnihilismus der USA nennt Mausfeld deren globalen Hegemonialanspruch. Er verweist auf neokonservative Autoren und politische Strategiepapiere, in denen die USA als alleinige Ordnungsmacht dargestellt würden.
Robert Kagan habe Europa einer vermeintlich naiven kantischen Friedenswelt und die USA einer machtpolitischen Welt im Sinne Hobbes’ zugeordnet. Mausfeld hält diese Interpretation sowohl von Hobbes als auch von Kant für falsch. Kagan begründe damit nach Mausfeld letztlich, warum sich die USA nicht an internationale Konventionen halten müssten, wenn diese ihre militärische Handlungsfreiheit einschränkten.
Auch die sogenannte regelbasierte Weltordnung unterscheidet Mausfeld scharf vom Völkerrecht. Während das Völkerrecht für alle gleichermaßen gelten müsse, würden die Regeln einer hegemonialen Ordnung von den stärksten Staaten festgelegt. Die USA beanspruchten demnach das Recht, Regeln zu bestimmen, militärische Gewalt anzuwenden und andere Staaten zur Einhaltung dieser Regeln zu verpflichten.
Mausfeld verweist auf zahlreiche US-amerikanische Militärinterventionen, Einmischungen in Wahlen und Versuche politischer Systemwechsel. Die Souveränität anderer Staaten werde dabei seinen Ausführungen zufolge nur anerkannt, solange sie den Interessen der hegemonialen Macht nicht entgegenstehe.
Reform der Vereinten Nationen und Verantwortung der Gesellschaft
Trotz der massenhaften Verletzung des Völkerrechts hält Mausfeld die UN-Charta weiterhin für normativ gültig. Die Verletzung einer Norm hebe ihre Geltung nicht auf. Das Problem liege nicht in den Grundsätzen der Charta, sondern in der Organisationsstruktur der Vereinten Nationen, besonders im Sicherheitsrat.
Die ehemaligen Kolonialmächte hätten dort ihren überproportionalen Einfluss institutionell abgesichert. Mausfeld verweist auf Reformvorschläge von Richard Falk und Hans von Sponeck sowie auf Forderungen von Jeffrey Sachs, Einmischungen in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten zu beenden.
Am Ende kehrt Mausfeld zu Kant zurück. Frieden könne nur gesichert werden, wenn das Recht des Stärkeren gesellschaftlich delegitimiert werde. Ein egalitäres Völkerrecht sei dafür notwendig, könne aber allein nicht wirksam werden, solange mächtige Staaten seine Anwendung blockierten.
Die Verantwortung liege deshalb letztlich bei der gesellschaftlichen Basis. Erst eine tatsächliche demokratische Selbstbestimmung könne Regierungen daran hindern, gegen den Willen der Bevölkerung Kriege zu führen oder eine gewaltbasierte internationale Ordnung zu unterstützen. Emanzipatorische und zivilisatorische Errungenschaften seien historisch nicht freiwillig von den Mächtigen gewährt, sondern in gesellschaftlichen Auseinandersetzungen durchgesetzt worden.
Zentrale Aussagen
- Mausfeld beschreibt Krieg als Ergebnis anthropologischer, politischer, gesellschaftlicher und ökonomischer Faktoren. Besonders Macht- und Besitzstreben gesellschaftlicher Eliten förderten Konflikte.
Teil 1, 00:05:07–00:08:45 - Das Recht sei das zentrale zivilisatorische Instrument, um die willkürliche Gewalt des Stärkeren durch allgemein verbindliche Normen zu ersetzen.
Teil 1, 00:08:45–00:14:57 - Der Melierdialog zeige exemplarisch das Prinzip hegemonialer Politik: Der Stärkere erkenne Recht nur an, solange es seine Macht nicht begrenze.
Teil 1, 00:14:57–00:18:57 - Hobbes habe zwischen bloßen Regeln und echten Gesetzen unterschieden. Gesetze müssten unter anderem das Prinzip der Gegenseitigkeit erfüllen.
Teil 1, 00:26:39–00:31:13 - Nach Mausfeld verbindet Kant Friedenssicherung mit gesellschaftlicher Selbstbestimmung. Menschen, die selbst die Folgen eines Krieges tragen müssten, seien weniger bereit, einem Krieg zuzustimmen.
Teil 1, 00:33:39–00:38:21 - Entscheidungen über Krieg und Frieden müssten besonders strengen demokratischen Legitimationsanforderungen entsprechen und ohne mediale Manipulation getroffen werden.
Teil 1, 00:37:34–00:39:59 - Kein Staat dürfe sich in die politische Ordnung und gesellschaftliche Entwicklung eines anderen Staates einmischen.
Teil 1, 00:42:13–00:45:48 - Die UN-Charta verkörpere ein egalitäres Völkerrecht, das Gewaltanwendung grundsätzlich verbiete und für mächtige wie schwache Staaten gleichermaßen gelten solle.
Teil 1, 00:48:43–00:50:53 - Mausfeld wirft den USA und Israel vor, internationale Institutionen nur anzuerkennen, solange diese ihre staatliche Handlungsfreiheit nicht begrenzten.
Teil 2, 00:01:54–00:04:04 - Öffentliche Informationen über Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen würden häufig psychologisch abgespalten. Menschen wüssten davon und verhielten sich zugleich, als wüssten sie nichts.
Teil 2, 00:06:50–00:08:25 - Die sogenannte regelbasierte Weltordnung sei nach Mausfeld kein Rechtssystem, weil ihre Regeln von den stärksten Staaten festgelegt und nicht nach dem Prinzip der Gleichheit angewendet würden.
Teil 2, 00:23:54–00:25:16 - Moralische Doppelstandards unterschieden zwischen legitimer und illegitimer Gewalt sowie zwischen betrauerbaren und nicht betrauerbaren Opfern.
Teil 2, 00:30:20–00:35:34 - Die massenhafte Verletzung der UN-Charta hebe ihre normative Gültigkeit nicht auf. Reformbedarf bestehe vor allem bei der Organisationsstruktur der Vereinten Nationen und des Sicherheitsrates.
Teil 2, 00:42:38–00:45:44 - Dauerhafte Friedenssicherung könne nach Mausfeld nur durch gesellschaftliche Selbstbestimmung und politische Auseinandersetzungen gegen das Recht des Stärkeren erreicht werden.
Teil 2, 00:46:34–00:51:44
Genannte Personen und Organisationen
- Rainer Mausfeld
- Erasmus von Rotterdam
- Albert Einstein
- Sigmund Freud
- Adam Smith
- Hesiod
- Niccolò Machiavelli
- Prometheus
- Epimetheus
- Protagoras
- Platon
- Thukydides
- Bartolomé de las Casas
- Adolf Hitler
- Benjamin Netanjahu
- Thomas Hobbes
- Immanuel Kant
- Hermann Göring
- Olaf Scholz
- Hugo Grotius
- Francisco de Vitoria
- Robert Kagan
- Victoria Nuland
- Karl Rove
- Barack Obama
- Jimmy Carter
- Harold Pinter
- Ingeborg Maus
- Francisco de Goya
- Richard Falk
- Hans von Sponeck
- Jeffrey Sachs
- Josep Borrell
- Vereinte Nationen
- UN-Generalversammlung
- UN-Sicherheitsrat
- Internationaler Gerichtshof
- UN-Menschenrechtskommission
- Human Rights Watch
- Amnesty International
- B’Tselem
- NATO
- National Endowment for Democracy
- US-Kongress
- Deutscher Bundestag
- Westend Verlag
- Der Spiegel
- Süddeutsche Zeitung
- Tagesschau
- Der Freitag
Genannte Zahlen und konkrete Angaben
- Erasmus’ Äußerung über Krieg wird auf das Jahr 1515 datiert.
- Mausfeld spricht von fehlenden Belegen für Gesellschaften, die länger als 300 Jahre ohne Krieg gelebt hätten.
- Die UN-Generalversammlung forderte laut Vortrag am 18. September 2024 den Abzug Israels aus den besetzten palästinensischen Gebieten.
- Eine UN-Kommission habe am 10. Oktober 2024 Vorwürfe zu Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit erhoben.
- Deutschland habe 2023 Waffenexporte im Wert von mehr als 300 Millionen Euro nach Israel genehmigt.
- Mausfeld bezeichnet den Betrag als ungefähr zehnmal so hoch wie im Vorjahr.
- Das Strategiepapier NSC-68 wird in die Zeit unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg eingeordnet.
- Seit 1991 verfolgten die USA laut Mausfeld ausdrücklich eine hegemoniale Weltordnung.
- Der wissenschaftliche Dienst des US-Kongresses habe fast 500 US-Militärinterventionen seit 1798 erfasst.
- Rund 60 Prozent dieser Interventionen hätten zwischen 1950 und 2017 stattgefunden.
- Mehr als ein Drittel der genannten Einsätze sei nach 1999 erfolgt.
- Jimmy Carter wird mit der Aussage angeführt, die USA seien nur in 16 Jahren ihrer Geschichte nicht im Krieg gewesen.
- Das National Endowment for Democracy habe 2022 in 101 Ländern Aktivitäten mit einem Umfang von mehr als 300 Millionen Euro finanziert.
- B’Tselem habe im Jahr 2000 erklärt, dass 85 Prozent der palästinensischen Gefangenen gefoltert würden.
- Der Vortrag nennt die israelische Legalisierung bestimmter Folterpraktiken im Jahr 1987.
- Harold Pinters Nobelpreisrede wird auf 2005 datiert.
Genannte Quellen, Bücher, Studien oder Dokumente
- Erasmus von Rotterdam: Äußerungen über Krieg, 1515
- Briefwechsel zwischen Albert Einstein und Sigmund Freud zur Frage „Warum Krieg?“
- Prometheus-Mythos in der Darstellung des Protagoras bei Platon
- Thukydides: Melierdialog
- Thomas Hobbes: Leviathan
- Immanuel Kant: Zum ewigen Frieden
- Charta der Vereinten Nationen
- Internationaler Pakt über die Selbstbestimmung der Völker, genauer Titel im Vortrag nicht genannt
- Hugo Grotius und Francisco de Vitoria: frühe Schriften zum Völkerrecht
- Robert Kagan: Of Paradise and Power
- US-Strategiepapier NSC-68
- Wolfowitz-Doktrin
- Nationale Sicherheitsstrategien der USA
- Bericht des wissenschaftlichen Dienstes des US-Kongresses zu US-Militärinterventionen
- Berichte des National Endowment for Democracy
- Harold Pinter: Nobelpreisrede von 2005
- Francisco de Goya: Grafikzyklus Die Schrecken des Krieges
- B’Tselem: Welcome to Hell
- Richard Falk und Hans von Sponeck: im Vortrag genanntes aktuelles Buch zu Reformen der Vereinten Nationen, Titel nicht sicher genannt
- Jeffrey Sachs: Artikel zur Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten
- Jeffrey Sachs: Diplomatie oder Disaster – Titel möglicherweise aufgrund der Transkriptqualität ungenau
- Ingeborg Maus: ein im Vortrag gezeigter Band zu Demokratie, Völkerrecht und gesellschaftlicher Selbstbestimmung; genauer Titel nicht erkennbar
- Mausfeld verweist außerdem auf sein „Hybris-Buch“ und sein „Lämmer-Buch“; genaue Titel werden im Transkript nicht genannt
Unklare oder nicht sicher zuordenbare Stellen
- Mehrere Buch- und Dokumenttitel sind im Transkript akustisch oder durch die automatische Verschriftlichung nicht eindeutig wiedergegeben.
- Der genaue Titel des genannten Buches von Richard Falk und Hans von Sponeck ist nicht sicher erkennbar.
- Der von Mausfeld genannte Buchtitel Jeffrey Sachs’ wird als „Diplomatie oder Disaster“ transkribiert; die genaue Schreibweise bleibt unklar.
- Die Bezeichnung des von Mausfeld erwähnten eigenen „Lämmer-Buches“ ist nicht eindeutig verständlich.
- Einzelne Organisationsnamen und englische Begriffe sind im Transkript fehlerhaft oder uneinheitlich verschriftlicht.


