Interview

Heinrich Habig über Praxisdurchsuchung, Haft und sein ärztliches Selbstverständnis

(geschätzte Lesezeit:

10

Minuten)

Originaltitel:

Gefängnis! Weil er nicht impfen wollte! | Arzt Heinrich Habig

Veröffentlicht am:

30. Mai 2026

Person:

Dauer:

1:19:42

Kurzbeschreibung

Der Arzt Heinrich Habig berichtet kurz nach seiner Haftentlassung über seinen beruflichen Werdegang, seine Haltung zu naturheilkundlichen Behandlungen und sein Handeln während der Corona-Zeit. Im Mittelpunkt stehen die Durchsuchung seiner Praxis, der Entzug seiner Approbationsurkunde, seine Verhaftung, die Haftbedingungen sowie die Unterstützung, die er durch zahlreiche Briefe erhalten habe.

Zusammenfassung

Medizinischer Werdegang und naturheilkundliche Orientierung

Heinrich Habig stellt sich als Arzt vor, der sich bereits früh mit biologischen und naturheilkundlichen Therapieverfahren beschäftigt habe. Nach der Eröffnung seiner ersten Praxis im Jahr 1990 habe er unter anderem Fortbildungen in Akupunktur, Chirotherapie, Ozon- und Sauerstofftherapie sowie Neuraltherapie absolviert. Später seien psychokinesiologische Verfahren, Mentalfeldtherapie und Familienaufstellungen hinzugekommen.

Habig beschreibt sein ärztliches Ziel darin, die Selbstheilungskräfte der Patienten zu fördern und ihre dauerhafte Abhängigkeit von Medikamenten möglichst zu vermeiden. Chemische Medikamente lehne er nicht grundsätzlich ab. Bei akuten Notfällen wie einem schweren allergischen Schock halte er beispielsweise Kortison für sinnvoll. Er kritisiert jedoch eine langfristige oder aus seiner Sicht zu häufige Anwendung.

Als Beispiel schildert Habig eine Patientin mit einer rheumatischen Erkrankung, der er eine vierwöchige Rohkosternährung empfohlen habe. Nach seiner Darstellung habe sie sich anschließend erheblich besser gefühlt. Er führt dies als Beispiel dafür an, dass Ernährung und einfache Behandlungsansätze seiner Ansicht nach starke gesundheitliche Veränderungen bewirken könnten.

Haltung während der Corona-Zeit

Habig erklärt, er sei bereits durch die Erfahrungen mit der Schweinegrippe gegenüber späteren Pandemieankündigungen misstrauisch geworden. Die damalige mediale Berichterstattung habe er als auffällig empfunden. Er habe sich anschließend mit der Medizingeschichte von Pandemien beschäftigt und sei deshalb vom Auftreten der Corona-Pandemie nicht überrascht gewesen.

In seiner Praxis hätten Patienten nach naturheilkundlichen Möglichkeiten zur Vorbeugung oder Behandlung gefragt. Habig nennt Ozoninfusionen, hoch dosiertes Vitamin C und Vitamin D. Er berichtet, auch aus den USA von Ärzten gelesen zu haben, die hohe Vitamin-D-Dosen eingesetzt hätten. Nach seiner Darstellung hätten Menschen mit guter Ernährung und einem gestärkten Immunsystem die Pandemie weitgehend unbeschadet überstehen können.

Als Grundlage seines Handelns bezeichnet Habig das Verhältnis zwischen Arzt und Patient. Sein Auftraggeber sei der Patient und nicht der Staat. Er beruft sich auf den hippokratischen Eid, das Genfer Gelöbnis, das Selbstbestimmungsrecht der Patienten und den Nürnberger Kodex. Aus seiner Sicht dürften sich nichtmedizinische Dritte nicht in medizinische Entscheidungen einmischen. Patienten müssten selbst entscheiden dürfen, ob sie sich impfen oder naturheilkundlich behandeln lassen wollten.

Habig erklärt zudem, er habe gegenüber den neuartigen Impfstoffen Bedenken gehabt, weil deren Entwicklung und Prüfung seiner Ansicht nach wesentlich schneller als bei früheren Impfstoffen erfolgt sei. Der Nürnberger Kodex verbiete nach seinem Verständnis die Verabreichung nicht hinreichend erforschter Substanzen ohne informierte Zustimmung.

Beobachtung und Durchsuchung der Praxis

Habig berichtet, gegenüber seiner Praxis sei eine Wohnung vom Staatsschutz angemietet worden. Von dort aus seien er und die Praxis beobachtet worden. Außerdem hätten Personen versucht, unter vorgeschobenen medizinischen Anliegen Termine zu erhalten. Seine Frau habe einige dieser Interessenten als ungewöhnlich wahrgenommen und keine Termine vergeben.

Die eigentlichen Gespräche mit Patienten habe Habig nach eigener Darstellung in einem abgeschirmten Raum geführt. Dies sei ihm wegen der ärztlichen Schweigepflicht und der politischen Brisanz der Situation wichtig gewesen.

Bei der späteren Praxisdurchsuchung seien Staatsanwälte, Kriminalbeamte und bewaffnete Polizisten mit schusssicheren Westen während der laufenden Sprechstunde erschienen. Patienten und Angestellte seien anwesend gewesen. Habig sei in einem Raum festgehalten worden, während die Beamten seine Praxisräume, Schränke, Kühlschränke und Patientenakten durchsucht hätten. Er kritisiert, dass er bei der Durchsicht der vertraulichen Unterlagen nicht habe anwesend sein dürfen.

Parallel sei auch seine Privatwohnung durchsucht worden. Dort hätten Beamte unter anderem Teile einer abgehängten Decke entfernt. Nach Habigs Darstellung hätten sie Impfausweise und Impfstoffe gesucht.

Am folgenden Tag habe die Ärztekammer die Herausgabe seiner Approbationsurkunde verlangt. Auf Rat seines damaligen Anwalts habe er sie abgegeben und damit seine ärztliche Tätigkeit einstellen müssen. Anschließend habe er Termine abgesagt, die Praxis aufgelöst und medizinische Geräte sowie Einrichtungsgegenstände verkauft.

Die Staatsanwaltschaft habe ihm später vorgeworfen, den schnellen Verkauf zur Finanzierung einer Flucht genutzt zu haben. Habig weist dies zurück. Er habe lediglich versucht, seine wirtschaftlichen Verluste zu begrenzen und sei wegen der psychischen Belastung vorübergehend in eine Wohnung seines Schwagers gezogen. Seinen Aufenthaltsort habe er seinem Anwalt mitgeteilt und weiterhin täglich die Praxis aufgesucht.

Verhaftung und mediale Berichterstattung

Habig berichtet, vermeintliche Kaufinteressenten hätten sich wegen eines Praxisgeräts gemeldet. Als er ihnen begegnet sei, habe ein Beamter ihm Handschellen angelegt. Die Straße sei mit mehreren Fahrzeugen abgesperrt worden. Ein beteiligter Beamter habe ihm gegenüber geäußert, er halte Habigs Handeln persönlich für richtig, müsse jedoch seinen dienstlichen Auftrag ausführen.

Als besonders belastend beschreibt Habig die ersten Stunden im Polizeigewahrsam. Er sei in einem gekachelten Raum ohne Fenster, Licht oder Uhr untergebracht worden und habe nicht gewusst, was weiter geschehen werde. Erst das Gespräch mit seinem Anwalt habe die Situation für ihn verändert. Zur Stabilisierung habe er mentale Methoden eingesetzt, die er zuvor auch Patienten vermittelt habe.

Bereits bei der Praxisdurchsuchung hätten nach seiner Darstellung mehrere Fernsehteams, darunter RTL und WDR, vor dem Gebäude gewartet. Während der Rückfahrt habe er im Radio eine Darstellung der Staatsanwaltschaft gehört. Habig habe daraufhin den Eindruck gewonnen, dass an seiner eigenen Stellungnahme kein Interesse mehr bestanden habe.

Auch die spätere lokale Berichterstattung beschreibt er als einseitig. Ein Journalist habe teilweise nur wenige Minuten an Gerichtsverhandlungen teilgenommen, anschließend aber ausführlich darüber geschrieben. Die Bezeichnung als „Impfarzt“ empfindet Habig als unangemessenes Framing.

Untersuchungshaft und offener Vollzug

Habig gibt an, insgesamt 16 Monate in Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Bochum verbracht zu haben. Unter den Gefangenen habe die Anstalt als „Endstation“ gegolten. Er beschreibt eine etwa sechs bis acht Quadratmeter große Zelle mit Bett, Tisch, Stuhl, Schrank, Waschbecken und Toilette. Häufig habe er 23 Stunden am Tag in der Zelle verbracht.

Um sich abzulenken, habe er möglichst schnell eine Arbeit aufgenommen. Ein türkischer Mitgefangener habe ihm dabei geholfen, eine Beschäftigung zu erhalten. Die Arbeit habe ihm ermöglicht, zumindest bis zum frühen Nachmittag die Zelle zu verlassen.

Nach einer zwischenzeitlichen Entlassung während des Revisionsverfahrens habe er sich zwei Jahre lang dienstags und freitags bei der Polizei melden müssen. Später sei er erneut inhaftiert und in den offenen Vollzug nach Bielefeld gebracht worden. Dort sei die Unterbringung weniger belastend gewesen. Die Einrichtung sei ein ehemaliges Krankenhaus mit einem kleinen Wald und einem Straßencafé gewesen. Dennoch habe er nicht selbst über seinen Tagesablauf bestimmen können und Lockerungen nur schrittweise erhalten.

Unter den Gefangenen seien auch wegen Mordes verurteilte Männer gewesen. Habig erklärt, er habe versucht, ihnen unabhängig von ihren Taten als Menschen zu begegnen. Viele Mithäftlinge hätten nicht verstanden, weshalb ein Arzt wegen der ihm vorgeworfenen Handlungen inhaftiert worden sei.

Als psychische Orientierung nennt Habig unter anderem Sophie Scholl, Dietrich Bonhoeffer, Nelson Mandela, Mahatma Gandhi und Martin Luther King. Ihre Lebensgeschichten hätten ihm geholfen, seine eigene Haft einzuordnen und durchzustehen.

Briefe und öffentliche Unterstützung

In Bochum habe Habig nach eigener Angabe täglich etwa 50 bis 60 Briefe und Karten erhalten. Während seiner späteren Haft in Bielefeld seien es zeitweise 100 bis 150 Briefe pro Tag gewesen. Die Schreiben seien aus ganz Deutschland sowie aus Afrika, Australien, Asien und Kanada gekommen.

Unter den Absendern seien Ärzte, Richter, Rechtsanwälte, Polizisten, LKA-Beamte, Krankenschwestern und andere Unterstützer gewesen. Viele hätten von eigenen Erfahrungen während der Corona-Zeit, von Ausgrenzung und Konflikten wegen ihrer Impfentscheidung berichtet. Eine Gruppe einer Montagsdemonstration habe ihm nach jeder Veranstaltung einen von den Teilnehmern unterschriebenen Brief geschickt.

Habig beschreibt die Post als wichtigen Gegenpol zur Isolation der Haft. Sie habe ihm gezeigt, dass er außerhalb des Gefängnisses nicht vergessen worden sei. Bücher, religiöse Texte und Berichte anderer Gefangener oder Verfolgter hätten ihm ebenfalls geholfen.

Entlassung und Zukunftsvorstellungen

Habig berichtet, er habe sich drei Tage Sonderurlaub durch 60 Arbeitstage erworben. Sein regulärer Zwei-Drittel-Termin sei der 16. Mai gewesen. Die zuständige Richterin habe seine Entlassung ohne weitere Anhörung angeordnet; nachdem die Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel verzichtet habe, sei er am 13. Mai aus der Haft entlassen worden.

Kurz darauf habe er in einem im Transkript nicht eindeutig verständlichen Ort einen „Preis für Menschlichkeit“ erhalten. Er habe die Auszeichnung stellvertretend den Ärzten und anderen Personen gewidmet, die wegen ihres Handelns während der Corona-Zeit verfolgt oder verurteilt worden seien.

Beim anschließenden Ärztekongress habe er einen warmen Empfang und stehenden Applaus erhalten. Kollegen hätten ihm medizinische und therapeutische Unterstützung angeboten, da er mögliche psychische Folgen der Haft noch nicht vollständig einschätzen könne.

Für die Zukunft fordert Habig einen Paradigmenwechsel in der Medizin. Ärzte, Heilpraktiker, Physiotherapeuten, Hebammen und Pflegekräfte sollten stärker zusammenarbeiten. Medizinische Behandlung müsse seiner Ansicht nach menschenwürdig, verantwortbar und stärker am individuellen Patienten ausgerichtet sein.

Für eine juristische Aufarbeitung seien nach Habigs Ansicht unabhängige Richter und Staatsanwälte erforderlich. Zugleich betont er Veränderungen im Alltag: Menschen sollten freundlich aufeinander reagieren, Nachbarn unterstützen und anderen grundsätzlich offen begegnen. Er schließt mit der Überzeugung, dass der größte Teil der Menschen gut sei.

Zentrale Aussagen

  • Habig beschreibt die Förderung körpereigener Selbstheilungskräfte als zentrales Ziel seiner ärztlichen Arbeit. (03:13–08:36)
  • Während der Corona-Zeit habe er unter anderem Ozoninfusionen, hoch dosiertes Vitamin C und Vitamin D empfohlen. (13:31–16:05)
  • Sein ärztlicher Auftrag ergebe sich aus dem Verhältnis zum Patienten und nicht aus politischen Vorgaben. (20:09–23:24)
  • Habig beruft sich auf den hippokratischen Eid, das Genfer Gelöbnis, das Selbstbestimmungsrecht und den Nürnberger Kodex. (20:17–24:46)
  • Gegenüber seiner Praxis sei nach seiner Darstellung eine Wohnung zur staatlichen Beobachtung angemietet worden. (16:39–18:10)
  • Die Durchsuchung der Praxis habe während der laufenden Sprechstunde und in Anwesenheit von Patienten stattgefunden. (25:07–28:10)
  • Am Tag nach der Durchsuchung habe die Ärztekammer die Herausgabe seiner Approbationsurkunde verlangt. (35:33–36:30)
  • Habig weist den Vorwurf zurück, den Verkauf seiner Praxiseinrichtung zur Vorbereitung einer Flucht genutzt zu haben. (36:51–39:51)
  • Die ersten Stunden im Polizeigewahrsam bezeichnet er als belastendsten Teil seiner gesamten Haftzeit. (41:54–42:50)
  • Bereits bei der Durchsuchung hätten mehrere Fernsehteams vor der Praxis gewartet. (42:50–44:17)
  • Habig berichtet von 16 Monaten Untersuchungshaft in Bochum. (46:05–49:16)
  • In Bielefeld habe er seine Haft im offenen Vollzug fortgesetzt. (49:43–54:00)
  • Die zahlreichen Briefe hätten ihm gezeigt, dass er außerhalb des Gefängnisses nicht vergessen worden sei. (55:10–01:00:38)
  • Zeitweise habe er 100 bis 150 Briefe pro Tag erhalten. (56:03–56:39)
  • Seine Entlassung sei zum Zwei-Drittel-Termin erfolgt, nachdem die Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel verzichtet habe. (01:03:49–01:05:14)
  • Habig fordert eine engere Zusammenarbeit zwischen Ärzten, Heilpraktikern, Pflegekräften, Hebammen und Physiotherapeuten. (01:14:04–01:15:39)
  • Für eine juristische Aufarbeitung hält er unabhängige Richter und Staatsanwälte für erforderlich. (01:16:47–01:17:24)
  • Gesellschaftliche Veränderung beginne seiner Ansicht nach auch durch freundliches und hilfsbereites Verhalten im Alltag. (01:15:52–01:16:47)

Genannte Personen und Organisationen

  • Heinrich Habig
  • Matthias, Moderator von Freie Presse News
  • Thomas von eingeschenkt.tv
  • Rolf Kron
  • Christian Drosten
  • Sophie Scholl
  • Dietrich Bonhoeffer
  • Nelson Mandela
  • Mahatma Gandhi
  • Martin Luther King
  • Willy Brandt
  • RTL
  • WDR
  • Ärztekammer
  • Staatsanwaltschaft
  • Staatsschutz
  • Justizvollzugsanstalt Bochum
  • Justizvollzugsanstalt Bielefeld
  • Freie Presse News
  • eingeschenkt.tv
  • Bundeswehr
  • LKA
  • Recklinghäuser Nachrichten
  • Weitere im Transkript nicht sicher wiedergegebene Namen: „Schaarit Bakti“, „Hermut Sterz“, „Bianca Witchel“, „Carola Jav Kistel“, „Volger Böhmenn Nessler“ und „Martin Schwab“

Genannte Zahlen und konkrete Angaben

  • Beginn der ersten Praxis: 1990
  • Übliche Entwicklungsdauer eines Impfstoffs laut Habig: 10 bis 15 Jahre
  • Von Habig genannte Vitamin-D-Dosen: 10.000, 20.000 und 50.000 Einheiten
  • Von ihm erwähnte übliche Dosierung: 2.500 bis 5.000 Einheiten
  • Untersuchungshaft in Bochum: 16 Monate
  • Aufenthalt in der Zelle ohne Arbeit: nach Habigs Darstellung bis zu 23 Stunden täglich
  • Geschätzte Zellengröße: sechs bis acht Quadratmeter
  • Polizeiliche Meldepflicht nach der ersten Haftentlassung: zweimal wöchentlich, dienstags und freitags
  • Dauer der Meldepflicht: zwei Jahre
  • Briefe in Bochum: etwa 50 bis 60 pro Tag
  • Briefe in Bielefeld: etwa 100 bis 150 pro Tag
  • Sonderurlaub: drei Tage nach 60 Arbeitstagen
  • Genannter Zwei-Drittel-Termin: 16. Mai
  • Entlassung laut Habig: 13. Mai
  • Geldbetrag in einem Brief: 50 australische Dollar
  • Fahrt zum Ärztekongress: etwa fünfeinhalb bis sechs Stunden
  • Alter Habigs zum Zeitpunkt des Interviews: 70 Jahre

Genannte Quellen, Bücher, Studien oder Dokumente

  • Hippokratischer Eid
  • Genfer Gelöbnis
  • Nürnberger Kodex
  • Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
  • Grundgesetz
  • Ein Buch, dessen Titel im Transkript als „mRNA-Impfung, das größte organisierte Verbrechen gegen die Menschheit“ wiedergegeben wird; Autorenangaben sind im Transkript nicht eindeutig verständlich
  • Aussagen des Staatsrechtlers, dessen Name im Transkript ungefähr als „Volger Böhmenn Nessler“ wiedergegeben wird
  • Eine Aussage von Professor Dr. Martin Schwab
  • Im Interview erwähntes Amnestiegesetz in Slowenien aus dem Jahr 2023

Unklare oder nicht sicher zuordenbare Stellen

  • Mehrere Namen werden im Transkript phonetisch oder fehlerhaft wiedergegeben und lassen sich ohne externe Ergänzungen nicht sicher bestimmen.
  • Der genaue Straftatvorwurf, die Zahl der betroffenen Fälle und das konkrete Urteil werden im Interview nicht zusammenhängend erläutert.
  • Der Ort, an dem Habig den „Preis für Menschlichkeit“ erhalten habe, ist im Transkript nicht eindeutig verständlich.
  • Die genaue Bezeichnung einer weiteren Justizvollzugsanstalt wird im Transkript ungefähr als „Castro Fraue“ wiedergegeben.
  • Einige vom Moderator vorgetragenen juristischen Aussagen und Zitate werden ohne genaue Quellenangabe genannt.

Transparenzhinweis: Diese Zusammenfassung verdichtet ausschließlich die im Video geäußerten Inhalte. Sie enthält keine inhaltliche Bewertung oder externe Faktenprüfung. Aussagen in der Zusammenfassung sind den jeweiligen Sprechern zuzurechnen und nicht als redaktionelle Position der Plattform zu verstehen. Näheres zur Arbeitsweise finden Sie hier.

Inhaltsangabe

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